Revision erforderlich?

Oft ist ein Zahn bereits wurzelbehandelt worden. Wenn nach der zuerst durchgeführten Wurzelbehandlung noch Keime im Zahn zurück bleiben, können diese später erneut für eine häufig chronische, aber auch für eine akute Entzündung an der Wurzelspitze sorgen.

Wir sehen dann im Röntgenbild zwar eine erfolgte Wurzelbehandlung, nämlich die Wurzelfüllung, aber möglicherweise auch eine neue (oder nicht verheilte alte) Entzündung. Die vorhandene Wurzelfüllung kann im Röntgenbild ungleichmäßig (inhomogen) oder auch zu kurz erscheinen. In diesen Fällen sind offensichtlich in den Hohlräumen Bakterien zurück geblieben, die eine Entzündung verursachen können. Ob diese bereits im Röntgenbild sichtbar ist, hängt von der Abwehrleistung des Körpers ab.
In jedem Fall sollte dann die alte, erfolglose Wurzelbehandlung revidiert werden, damit die Infektion beseitigt werden kann. So kann die „Zeitbombe entschärft“ und der Zahn längerfristig erhalten werden.

Revision

unvollständige Wurzelfüllung + Revision

1. An dem unteren Backenzahn wurde eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Dabei wurden nicht alle Keime aus dem Zahn entfernt. Als sichtbares Zeichen einer Körperabwehr ist der Knochen um die Wurzelspitzen aufgelöst.
2. Nach Isolierung des Zahnes mit Hilfe des Kofferdam wurden die alten Füllungsbestandteile und die Keime entfernt.

nach der Revision

Nach zwei Jahren ist die knöcherne Auflösung zurück gegangen. Die Ursache der Entzündung konnte aus dem Zahninneren beseitigt werden und der Zahn mit einer neuen Kronenversorgung erhalten werden.